Wärmeschutzverglasung / Fenster

Die KfW fördert unter dem Programm mit der Nummer 152 (Energieeffizient Sanieren-Einzelmaßnahme) auch die Erneuerung der Fenster mit einem Kredit. Diese Maßnahmen müssen dafür nur den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Diese Förderung gilt nur für Häuser im sogenannten "Gebäudebestand". Dazu zählen alle Gebäude, für die vor dem 1. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt wurde und die bereits vor diesem Datum ein Heizungssystem hatten. Link: KfW-Programm 152

Bei Wohngebäuden, dessen Bauantrag bereits vor dem 01.01.1995 gestellt wurde, könnte auch die Zuschussvariante 430 greifen.

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