Wärmepumpen in Ein- oder Mehrfamilienhäusern können vom BAFA gefördert werden. Dies gilt für die Errichtung von effizienten Wärmepumpen bis einschließlich 100 Kilowatt Nennwärmeleistung zur: kombinierten Warmwasserbereitung und für die Raumheizung von Gebäuden, wenn die Warmwasserbereitung des Gebäudes zu einem wesentlichen Teil durch andere erneuerbare Energien erfolgt, für die Raumheizung von Nichtwohngebäuden, für die Bereitstellung von Prozesswärme und Bereitstellung von Wärme in Wärmenetze. Link BAFA.
Für Heizungsanlagen, die vor dem 01.01.2009 installiert wurden, die Möglichkeit eines KfW-Ergänzugskredits (167) zusätzlich zu den BAFA-Mitteln.
Wenn der Bauantrag für Ihr Gebäude bereits vor dem 01.01.1995 gestellt wurde, könnten auch die KfW-Programme 152 oder 430 für Sie zutreffen.
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