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Biomasseanlagen

Biomassekessel für Hackschnitzel oder Pellets in Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern können vom BAFA gefördert werden. Die gilt für die Errichtung oder Erweiterung von Biomasseanlagen für die thermische Nutzung von 5 bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung bei Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und -hackschnitzeln, Pelletöfen mit Wassertasche, Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Holzhackschnitzeln und Scheitholz und bei besonders emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Beachten Sie bitte, dass luftgeführte Pelletöfen (Warmluftgeräte) nicht förderfähig sind. Link BAFA-Programm.

Es gibt den Ergänzungskredit 167, der zusammen mit BAFA-Mitteln (MAP) in Anspruch genommen werden kann. Das gilt aber nur für Heizungsanlagen, die vor dem 01.01.2009 installiert wurden.

Wenn der Bauantrag für Ihr Gebäude bereits vor dem 01.01.1995 gestellt wurde, könnten auch die KfW-Programme 152 oder 430 für Sie zutreffen.

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