Ist Ihr Altbau älter als 1995 können Sie für das nachträgliche Einbauen einer Lüftungsanlage Fördermittel beantragen. Hierfür können Sie die KfW-Programme 152 (Kredit) oder 430 (Zuschuss) benutzen.
Dies sollten Sie zusätzlich in Betracht ziehen, wenn Sie Ihren Altbau sanieren. Eine ausreichende Belüftung ist bei komplett sanierten Gebäuden unter Umständen nicht mehr gegeben.
Fliesen Schweizer GmbH
In der Au 2
73342 Bad Ditzenbach
Telefon 07 335 58 51
Telefax 07 335 20 17
E-Mail
kontakt@fliesen-schweizer.de
Montag - Freitag
14.00 - 18.00 Uhr
Samstag
9.00 - 12.00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung.