Steuerersparnis

Schon seit 2009 können Sie sich bis zu 1.200 Euro vom Finanzamt erstatten lassen, wenn Sie Handwerkerleistungen steuerlich absetzen. Bis zu 6.000 Euro im Jahr können abgesetzt werden. Davon erstattet das Finanzamt maximal 20%, also bis zu 1.200 Euro.

Sie erhalten die Steuerermäßigung für die Kosten folgender Leistungen:

  • Modernisierungsmaßnahmen
  • Erhaltungsmaßnahmen
  • Renovierungsmaßnahmen
  • Erweiterung von Wohnraum

Wer ist berechtigt?

Eigentümer und Mieter können Kosten für Handwerkerleistungen absetzen, wenn sie in ihrem Privathaushalt durchgeführt wurden und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Vorlage einer Handwerkerrechnung inklusive Mehrwertsteuer und gesondert aufgeführten Arbeitskosten
  • Auf der Rechnung sollten Arbeits- und sonstige Kosten getrennt aufgeführt werden, weil auch die anteilige Mehrwertsteuer begünstigt ist
  • Überweisung des Rechnungsbetrages auf ein Konto des Handwerksbetriebes
  • Einreichung der gestempelten Überweisungsdurchschrift oder des Kontoauszuges im Rahmen der Einkommenssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt

Wann ist der steuerliche Abzug nicht möglich?

Dies ist dann der Fall, wenn die Handwerkerkosten bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht wurden. Die maximale Förderung kann pro Haushalt einmal im Jahr geltend gemacht werden.

Seit dem 1. Januar 2009 erstattet das Finanzamt im Jahr jeweils bis zu 20 % von maximal 6.000 Euro, also bis zu 1.200 Euro, wenn haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker in Anspruch genommen werden.

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