Fördermittel für Wärmepumpen

Zuschüsse für die Anschaffung und Nutzung von Wärmepumpen

Unsere Umwelt hält eine Menge Wärmeenergie bereit. Warum sollten wir diese also nicht nutzen? Mit Wärmepumpen wird genau das getan. Energie aus der Luft, dem Grundwasser oder auch aus dem Erdreich kann mit den entsprechenden Wärmepumpen sinnvoll und effizient genutzt werden.

Die Anschaffung und Nutzung dieser erneuerbaren Energiequelle wird vom Staat mit attraktiven Zuschüssen gefördert. Hier finden Sie eine Übersicht, welche Wärmepumpenmodelle mit welchen Zuschüssen von dem BAFA unterstützt werden können.

Förderübersicht Wärmepumpe (Basis-, Innovations- und Zusatzförderung), gültig seit dem 01.04.2015

Es gelten die Bestimmungen der Richtlinien vom 11. März 2015.
Gebäudebestand: Ein Gebäude, in dem zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Anlage seit mehr als zwei Jahren ein anderes Heizungs- oder Kühlsystem installiert ist.

1 Innovationsförderung: Voraussetzung ist eine verbesserte Systemeffizienz oder eine höhere Jahresarbeitszahl (JAZ) der beantragten Wärmepumpe: elektrisch betriebene Wärmepumpen mind. 4,5, gasmotorisch betriebene Wärmepumpen mind. 1,5
2 Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar. Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand.
3 Die Wärmepumpenanlage ist lastmanagementfähig. Voraussetzung: Errichtung eines Pufferspeichers mit mind. 30 Ltr./kW und das Zertifikat „Smart Grid Ready“.
4 PVT-Kollektoren und andere nicht förderfähige Kollektoren müssen einen Beitrag als Wärmequelle für die Wärmepumpe leisten. Bruttokollektorfläche mind. 7,0 m2.
5 Bonus für effiziente Wohngebäude im Gebäudebestand. Voraussetzungen: Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 (d. h. der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissions-wärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes; es gelten die Höchstwerte der EnEV 2013 Anlage 1 Tabelle 2), hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizkurve, Online-Bestätigung eines zugelassenen Sachverständigen.
6 Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung in Bestandsgebäuden.
6.1 Zusammen mit der Errichtung einer Wärmepumpe. Begrenzung auf höchstens 50 % der Basisförderung.
6.2 Nachträglich nach 3 bis 7 Jahre nach Inbetriebnahme. Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten.
6.3 Nachträglich nach mind. einem Jahr (Wärmepumpencheck). Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten.

Quelle: BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

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