Fördermittel für barrierearme Wohnungsanpassungen

Jeder Mensch möchte im Alter möglichst lange selbstständig in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Wenn Bewegungseinschränkungen zunehmen, können Maßnahmen zur Erleichterung von alltäglichen Bewegungsabläufen notwendig werden.

Solche Maßnahmen können der Einbau einer Fahrrampe, Geländer, Stützgriffe, die Verbreiterung von Türen, die Installation eines Treppenliftes oder der Einbau einer bodengleichen Dusche sein. Als Anreiz stehen zahlreiche Fördertöpfe in der EU, beim Bund, den Ländern und Gemeinden zur Verfügung, die abhängig von der individuellen Situation genutzt werden können.

Eilmeldung: Antragstellung für Zuschüsse im Bereich Barrierereduzierung bald wieder möglich (Stand 11.12.2019)

Ende November haben wir davon berichtet, dass die Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen aufgebraucht sind und somit keine Anträge für Investitionszuschüsse mehr möglich sind. (Weitere Informationen dazu finden Sie im nächsten Artikel.)

Aktuell erreicht uns folgende Mitteilung: Ab voraussichtlich Januar 2020 soll der Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) aber wieder verfügbar sein und Sie können ab diesem Zeitpunkt wieder Anträge im KfW-Zuschussportal stellen. 

 

Information zu Fördermitteln für barrierereduzierende Maßnahmen (Stand 23.11.2019)

Es ist keine Antragstellung für Investitionszuschüsse mehr möglich.

Die Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen sind leider aufgebraucht. Daher ist für den Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) keine Antragstellung mehr möglich.

Eine Förderung in 2020 ist gegebenenfalls möglich, wenn wieder Mittel im Bundeshaushalt vorgesehen werden. Eine Antragstellung ist auch dann nur möglich, wenn Sie noch nicht mit Ihrem Vorhaben begonnen haben. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie auf der Internetseite der KfW www.kfw.de/455-B einsehen und sich dort über die aktuellen Entwicklungen informieren. 

Unser Tipp: 

Fangen Sie JETZT mit der Planung an, um Ihre Wohnung barrierefrei anzupassen. Bei Fliesen Schweizer können Sie dafür alle Artikel und Produkte aussuchen und bekommen daraufhin ein individuell erstelltes Angebot von uns. Somit haben Sie bis zur Vergabe von neuen Fördermitteln keine langen Planungsphasen und wir können ohne Wartezeiten direkt mit der barrierefreien Anpassung Ihrer Wohnung beginnen. 

Profitieren Sie vom Fliesen Schweizer Service: 

  • Planen Sie Ihren barrierefreien Umbau ohne Zeitdruck und suchen Sie sich alle Produkte und Artikel in Ruhe aus
  • Wir erstellen Ihnen einen individuelles Angebot 
  • Bei der Freigabe von neuen Fördermitteln haben Sie bereits ein konkretes Angebot und bei einer Zusage kann der barrierefreie Umbau ohne lange Planung und Zeitdruck direkt begonnen werden

Fördermittel der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

KfW-Programm - Altersgerecht umbauen

Dieses KfW-Programm fördert alle Maßnahmen, die Barrieren reduzieren und das Wohnen angenehmer machen. Das Besondere dabei ist, dass die Förderung sogar unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung (z.B. Behinderungen) der Nutzer ist.

Rechtzeitige Antragsstellung

Entscheidend ist immer, dass Sie den Antrag auf die Förderung vor Beginn der Umbauten stellen. Andernfalls verfällt der Anspruch. Informieren Sie sich daher rechtzeitig, welche Möglichkeiten Sie für Ihre Baumaßnahmen in Anspruch nehmen können.

Was wird gefördert?

Werden durch den Umbau Barrieren reduziert und damit ein bequemeres Wohnen ermöglicht, können Sie dabei unterstützt werden. Konkret wird beispielsweise der Umbau von Sanitärräumen, der Einbau von Aufzügen, das Anpassen von Wohnungsgrundrissen oder die Verbesserung von Gebäude- bzw. Wohnungszugängen gefördert. Auch viele weitere Maßnahmen können entweder mit zinsgünstigen Darlehen (159) finanziert werden oder es kann ein Zuschuss (455) beantragt werden. Dabei müssen je nach Maßnahme technische Mindestanforderungen berücksichtigt werden.

Link: Hier geht es zum KfW- Förderungsprogramm Nr. 159 - "Altersgerecht Umbauen" (Kredit) auf der Seite der KfW.
Link: Hier geht es zum KfW- Förderungsprogramm Nr. 455 - "Altersgerecht Umbauen" (Zuschuss) auf der Seite der KfW.

Informationen zum Fördertopf Barrierereduzierung

Im 3. Quartal 2016 haben wir darüber berichtet, dass der Fördertopf für das KfW-Förderprogramm 455 (Zuschussvariante) für 2016 aufgebraucht war und keine weitere Förderung dieser Art für 2016 möglich war. Für 2017 wurde dieser Fördertopf nun aufgestockt. Unter diesem Text haben wir Ihnen die dazugehörige Pressemeldung der KfW abgedruckt. Wir empfehlen dennoch die Förderungen, die Sie nutzen wollen, stets so früh wie möglich zu beantragen.

Pressemitteilung vom 03.01.2017 / KfW

Bundesbauministerium und KfW: 2017 mehr Förderung für Einbruchschutz und Barrierefreiheit in den eigenen vier Wänden

  • 2016: Zuschüsse für Einbruchschutz und Barrierereduzierung stark nachgefragt
  • 2017: Zuschüsse für Einbruchschutz auf 50 Mio. EUR, für Barrierereduzierung auf 75 Mio. EUR aufgestockt
  • Einfache Beantragung der Fördermittel online über das neue KfW-Zuschussportal

Ab sofort können private Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. Zudem erhöht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Zuschüsse für den Einbruchschutz auf 50 Mio. EUR (von 10 Mio. EUR) und für die Barrierereduzierung auf 75 Mio. EUR (49 Mio. EUR) für das Jahr 2017.

Gunther Adler, Staatssekretär im Bundesbauministerium: „Fast jeder zweite Einbrecher gibt nach wenigen Minuten auf, wenn er durch technischen Einbruchschutz am Eindringen gehindert wird. Die Investitionen in den Einbruchschutz zahlen sich somit aus. Mit den erhöhten Fördermitteln tragen wir dem nachweislichen Interesse von Mietern und Hauseigentümern nach mehr Einbruchschutz Rechnung. Auch die Fortführung des stark nachgefragten Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ ist ein großer Erfolg. Das Angebot an altersgerechten Wohnungen muss dringend erweitert werden, damit ältere Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung leben können.“

Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: „Die KfW-Zuschussförderung für den Einbruchschutz und die Barrierereduzierung ist 2016 so erfolgreich gewesen, dass die Fördermittel schon im dritten Quartal vollständig aufgebraucht waren. Wir freuen uns, dass unsere Kunden ab sofort erneut Zuschüsse in Anspruch nehmen und in eine komfortablere Wohnqualität sowie in die Sicherheit ihrer Wohnungen und Häuser investieren können. Zuschüsse können dabei über unser Online-Zuschussportal einfach und schnell beantragt werden.“

Für Maßnahmen zum Einbruchschutz wurden in 2016 über 40.000 Förderzuschüsse ausgereicht. Über 50.000 Wohneinheiten wurden so mit verschiedenen Maßnahmen gegen Einbruch gesichert. Seit 1.4.2016 können zusätzlich Förderkredite für Investitionen in den Einbruchschutz beantragt werden. Die Mindestinvestitionssumme für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz beträgt in der Zuschussförderung 2.000 EUR, durchschnittlich wurden bisher von den Bauherren pro Wohneinheit 5.000 EUR investiert. Hauptsächlich wurden einbruchshemmende Haus- und Wohnungstüren sowie Nachrüstsysteme für Fenster eingebaut.

Im Jahr 2016 ist die Nachfrage in der Zuschussförderung für barrierereduzierende Maßnahmen im Vergleich zum Jahr 2015 um ein Drittel angestiegen: Rund 25.000 Zusagen wurden durch die KfW getätigt; die Nachfrage war dabei so hoch, dass die Haushaltsmittel von über 49 Mio. EUR bereits im Juli 2016 aufgebraucht waren. Zudem wurden über 5.000 Förderkredite für Maßnahmen wie z. B. den Abbau von Schwellen oder den Badumbau ausgereicht.

In den vergangenen Jahren hat die KfW nicht nur die Förderung für Bauherren in ihren Produkten verbessert, sondern auch die Antragstellung hierfür weiter optimiert. So werden seit November 2016 alle Förderzuschüsse einfach und digital über das neue KfW-Zuschussportal beantragt. Private Bauherren und Mieter können nun online ihren Förderantrag bei der KfW stellen und erhalten innerhalb weniger Augenblicke ihre Förderzusage.

Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite www.kfw.de/zuschussportal oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich.

Quelle: KfW

Hier der Link zur oben abgedruckten Pressemeldung auf der Seite der KfW: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen-Details_392833.html

Sonstige Förderungen

Förderungen von Krankenkassen / Pflegeversicherungen

Auch die Pflegeversicherungen der Krankenkassen fördern Baumaßnahmen in Richtung Barrierefreiheit mit finanziellen Zuschüssen:

Alle Angaben ohne Gewähr.

Zurück zu Barrierefrei

Sichern Sie sich jetzt einen Beratungstermin:

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail unter kontakt@fliesen-schweizer.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Erleben Sie den Unterschied

Kontakt

Fliesen Schweizer GmbH
In der Au 2
73342 Bad Ditzenbach

Telefon 07 335 58 51
Telefax 07 335 20 17

E-Mail
kontakt@fliesen-schweizer.de

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Samstag
9.00 - 12.00 Uhr

oder nach Terminvereinbarung.