Fördermittel für barrierearme Wohnungsanpassungen

Jeder Mensch möchte im Alter möglichst lange selbstständig in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Wenn Bewegungseinschränkungen zunehmen, können Maßnahmen zur Erleichterung von alltäglichen Bewegungsabläufen notwendig werden.

Solche Maßnahmen können der Einbau einer Fahrrampe, Geländer, Stützgriffe, die Verbreiterung von Türen, die Installation eines Treppenliftes oder der Einbau einer bodengleichen Dusche sein. Als Anreiz stehen zahlreiche Fördertöpfe in der EU, beim Bund, den Ländern und Gemeinden zur Verfügung, die abhängig von der individuellen Situation genutzt werden können.

KfW-Zuschuss

bis zu
2.500 Euro
pro Traumbad

Ab sofort können Sie als Privatperson mit Eigentum oder als Mieterin oder Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. Unabhängig von Ihrem Alter.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf
und lassen Sie sich beraten.

07335 / 5851

Unser Tipp: 

Fangen Sie JETZT mit der Planung an, um Ihre Wohnung barrierefrei anzupassen. Bei Fliesen Schweizer können Sie dafür alle Artikel und Produkte aussuchen und bekommen daraufhin ein individuell erstelltes Angebot von uns. Somit haben Sie bis zur Vergabe von neuen Fördermitteln keine langen Planungsphasen und wir können ohne Wartezeiten direkt mit der barrierefreien Anpassung Ihrer Wohnung beginnen. 

Profitieren Sie vom Fliesen Schweizer Service: 

  • Planen Sie Ihren barrierefreien Umbau ohne Zeitdruck und suchen Sie sich alle Produkte und Artikel in Ruhe aus
  • Wir erstellen Ihnen einen individuelles Angebot 
  • Bei der Freigabe von neuen Fördermitteln haben Sie bereits ein konkretes Angebot und bei einer Zusage kann der barrierefreie Umbau ohne lange Planung und Zeitdruck direkt begonnen werden

Fördermittel der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

KfW-Programm - Altersgerecht umbauen

Dieses KfW-Programm fördert alle Maßnahmen, die Barrieren reduzieren und das Wohnen angenehmer machen. Das Besondere dabei ist, dass die Förderung sogar unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung (z.B. Behinderungen) der Nutzer ist.

Rechtzeitige Antragsstellung

Entscheidend ist immer, dass Sie den Antrag auf die Förderung vor Beginn der Umbauten stellen. Andernfalls verfällt der Anspruch. Informieren Sie sich daher rechtzeitig, welche Möglichkeiten Sie für Ihre Baumaßnahmen in Anspruch nehmen können.

Was wird gefördert?

Werden durch den Umbau Barrieren reduziert und damit ein bequemeres Wohnen ermöglicht, können Sie dabei unterstützt werden. Konkret wird beispielsweise der Umbau von Sanitärräumen, der Einbau von Aufzügen, das Anpassen von Wohnungsgrundrissen oder die Verbesserung von Gebäude- bzw. Wohnungszugängen gefördert. Auch viele weitere Maßnahmen können entweder mit zinsgünstigen Darlehen (159) finanziert werden oder es kann ein Zuschuss (455) beantragt werden. Dabei müssen je nach Maßnahme technische Mindestanforderungen berücksichtigt werden.

Link: Hier geht es zum KfW- Förderungsprogramm Nr. 159 - "Altersgerecht Umbauen" (Kredit) auf der Seite der KfW.
Link: Hier geht es zum KfW- Förderungsprogramm Nr. 455b - "Altersgerecht Umbauen" (Zuschuss) auf der Seite der KfW.

Sonstige Förderungen

Förderungen von Krankenkassen / Pflegeversicherungen

Auch die Pflegeversicherungen der Krankenkassen fördern Baumaßnahmen in Richtung Barrierefreiheit mit finanziellen Zuschüssen:

Alle Angaben ohne Gewähr.

Zurück zu Barrierefrei

Sichern Sie sich jetzt einen Beratungstermin:

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail unter kontakt@fliesen-schweizer.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Erleben Sie den Unterschied

Kontakt

Fliesen Schweizer GmbH
In der Au 2
73342 Bad Ditzenbach

Telefon 07 335 58 51
Telefax 07 335 20 17

E-Mail
kontakt@fliesen-schweizer.de

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
14.00 - 18.00 Uhr

Samstag
9.00 - 12.00 Uhr

oder nach Terminvereinbarung.