Zuschüsse zur Wohnungsanpassung

Pflegebedürftige Personen, die Pflegeklasse 1 (auch bei sog. "Pflegestufe 0" mit Demenz) angehören, haben einen Anspruch auf einen Zuschuss zur Wohnungsanpassung.

Damit die regelmäßige Betreuung und Pflege im eigenen Wohnumfeld erfolgen kann und um die Selbstständigkeit der zu betreuenden Person so lang wie möglich zu erhalten, ist eine Anpassung bzw. ein Umbau der Räumlichkeiten äußerst hilfreich. Aus diesem Grund unterstützen die Pflegekassen solche Wohnraumanpassungen mit bis zu 4.000 Euro.

Es ist unbedingt darauf zu achten, den Antrag auf Zuschuss VOR Durchführung der Umbaumaßnahmen bei der Pflegekasse einzureichen und den Bewilligungsbescheid abzuwarten. Bei Bewilligung der finanziellen Unterstützung wird der zugesprochene Betrag in der Regel ausgezahlt, wenn die Umbauten abgeschlossen und die entstandenen Kosten belegt wurden.

Sollte sich im Laufe der Zeit die Pflegesituation so erheblich verschlechtern, dass weitere Umbaumaßnahmen notwendig werden, kann ein Zuschuss ein zweites Mal beantragt werden.

Leben mehrere pflegebedürftige Personen zusammen, kann der Förderbetrag bei einer Verbesserung der gemeinsamen Wohnräume pro Person beantragt werden. Allerdings gilt hierbei eine Obergrenze von 16.000 Euro.

Zu den Umbaumaßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes bei pflegebedürftigen Personen gehört beispielsweise die Anpassung von Mobiliar, der Abbau von Schwellen und/oder auch die barrierefreie Umgestaltung des Bades.

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