Was bedeutet „barrierefreies Bauen und Wohnen“?

Im deutschen Grundgesetz ist verankert, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Und obwohl laut einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes Ende 2009 bereits 7,1 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland leben (Tendenz steigend), werden barrierefreie Kriterien, zumindest im privaten Bereich, nur selten berücksichtigt.

Aber nicht nur Schwerbehinderte, sondern auch Kinder und Eltern können in ihrer Mobilität eingeschränkt sein, wenn Sie z. B. mit einem Kinderwagen eine steile Treppe überwinden oder einen Kassenbereich passieren müssen. Bauen ohne Barrieren trägt also in unserer gesamten Gesellschaft zur Steigerung der Lebensqualität bei.

Folgende Begriffe werden im Umgang mit diesem Thema verwendet:

Barrieren: Sie haben den negativen Effekt, dass sie Menschen von bestimmten Dingen ausschließen, an denen andere teilhaben können.

Barrierefrei: Die Barrierefreiheit hat das Ziel, alle Menschen teilhaben zu lassen und ihnen im privaten Bereich ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Dabei geht der Begriff „barrierefrei“ aber weit über den Begriff „senioren-, alten- oder behindertengerecht“ hinaus.

Barrierearm: Annähernd barrierefrei

Behindertengerecht: Aufgrund unterschiedlichster Behinderungsgrade ist dieser Begriff nicht eindeutig definiert. Maßnahmen, die z. B. für Rollstuhlfahrer geeignet sind, genügen beispielsweise keinem Blinden.

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